China und Tibet Visum


Alle internationalen Reisenden müssen bei ihrer Einreise in die Volksrepublik China folgende Papiere vorweisen können: einen Pass von ihrem Heimatland und ein China-Visum. Ein Pass ist eine Form der Identifikation, welche in beinahe allen Staaten der Welt anerkannt wird und die Staatsangehörigkeit des Besitzers anzeigt. Ein Visum ist ein Reisedokument, das von dem jeweiligen Reisedestinationsland ausgestellt wird, für eine bestimmte Dauer gültig ist und die Einreise und den Aufenthalt in ein bestimmtes Land bewilligt. Beachten Sie bitten, dass in der Volksrepublik China Verstösse gegen die Visa-Bestimmungen sehr ernst genommen werden: es können Geldstrafen von bis zu RMB 5000 (ungefähr Euro 500, CHF 800) verhängt werden, wenn ausländische Staatsangehörige ihre Visa überziehen.

Für eine Reise nach Tibet benötigen Sie eine zusätzliche Einreisebewilligung (Tibet Visum). Zudem brauchen Sie für Touren ausserhalb von Lhasa eine weitere Reisebewilligung. Bei allen unseren Tibet-Reisen werden wir diese Dokumente für Sie einholen. Bitte nehmen Sie so früh wie möglich mit uns Kontakt auf, spätestens aber 7 Tage vor Ihrer geplanten Ankunft in Tibet. Für die Einholung des Tibet-Visums und/oder Reisebewilligungen benötigen wir von Ihnen folgende Papiere:

Eine E-Version (Scan) des Passes aller ReiseteilnehmerInnen mit dem vollen Namen, Geschlecht, Geburtsdatum, Passportnummer und Nationalität sowie des gültigen China-Visums. Sie können uns alternativ auch eine Kopie auf folgende Fax-Nummer zukommen lassen: 0086 (0)10 58570190.



Chinesische Visa Kategorien

Chinesisches L-Visum: für Besucher/Reisende in China

Chinesische L-Visa werden an ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die für eine Reise oder für den Besuch von Familienangehörigen/Freunden nach China kommen. Die Gültigkeit eines L-Visums (ein- oder zweifache Einreise) beträgt normalerweise 90 or 180 Tage ab Ausstellungsdatum. Dies bedeutet, dass Sie nicht später als 90 oder 180 Tage nach Ausstellung des Visums nach China einreisen dürfen. Die Aufenthaltsdauer eines L-Visums beträgt 30 Tage, so dass Sie sich bis zu 30 Tage nach Einreise in der Volksrepublik China aufhalten dürfen. Die chinesischen Visa-Behörden können die Aufenthaltsdauer verlängern, wenn der Antragsteller rechtzeitig darum ersucht und eine Aufenthaltsdauer von mehr als 30 Tagen benötigt.

Chinesisches F-Visum: für Geschäftsangelegenheiten

Chinesische F-Visa werden an ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die für einen Geschäftsbesuch, zu Nachforschungszwecken, eine Vorlesung, aus geschäftlichen Gründen, wissenschaftlich-technologischen und kulturellen Austausch, weiterführende Kurzzeitstudien oder Praktika für eine Dauer von nicht mehr als sechs (6) Monaten nach China kommen. Die Gültigkeit eines F-Visums (ein- oder zweifache Einreise) beträgt normalerweise 90 or 180 Tage ab Ausstellungsdatum. Dies bedeutet, dass Sie nicht später als 90 oder 180 Tage nach Ausstellung des Visums nach China einreisen dürfen. Die Aufenthaltsdauer eines F-Visums beträgt 30 Tage, so dass Sie sich bis zu 30 Tage nach Einreise in der Volksrepublik China aufhalten dürfen. Die chinesischen Visa-Behörden können die Aufenthaltsdauer verlängern, wenn der Antragsteller rechtzeitig darum ersucht und eine Aufenthaltsdauer von mehr als 30 Tagen benötigt.

Chinesisches Z-Visum: für Berufstätigkeit in China

Chinesische Z-Visa werden an ausländische Staatsangehörige und deren begleitende Familienangehörige ausgestellt, die für eine Stelle oder Beschäftigung nach China kommen. Die Gültigkeit eines Z-Visums (einfache Einreise) beträgt normalerweise drei Monate ab Ausstellungsdatum. Dies bedeutet, dass Sie nicht später als drei Monate nach Ausstellung des Visums nach China einreisen dürfen. Halter eines chinesischen Z-Visums haben sich innerhalb von 30 Tagen bei den örtlichen Behörden zwecks Niederlassungsformalitäten zu melden.

Chinesisches X-Visum: für Studium oder Praktikum für eine Dauer von mehr als 6 Monaten

Chinesische X-Visa werden an ausländische Staatsangehörige ausgestellt, die für ein Studium oder Praktikum von einer Dauer von mehr als 6 Monaten nach China kommen. Die Gültigkeit eines X-Visums (einfache Einreise) beträgt normalerweise drei Monate ab Ausstellungsdatum. Dies bedeutet, dass Sie nicht später als drei Monate nach Ausstellung des Visums nach China einreisen dürfen. Halter eines chinesischen X-Visums haben sich innerhalb von 30 Tagen bei den örtlichen Behörden zwecks Niederlassungsformalitäten zu melden.

Chinesisches G-Visum: für Transit durch China

Chinesisches C-Visum: für Personal auf internationalen Flugfahrt-, Seefahrt oder Landtransportrouten und deren begleitenden Familienangehörige

Chinesisches J-Visum: für ausländische Journalisten

Das chinesische J-Visum wird in zwei Kategorien unterteilt:

J-1 wird an ausländische, in China wohnhafte Korrespondenten ausgestellt.
J-2 wird an ausländische Korrespondenten mit zeitlich begrenztem Berichterstattungsauftrag in China ausgestellt.

Chinesisches D-Visum: für Antragsteller, die sich dauerhaft in China niederlassen wollen

Personen, die an seelischen Störungen, Lepra, AIDS, Geschlechtskrankheiten, ansteckender Tuberkulose oder anderen übertragbaren Krankheiten leiden, dürfen nicht in die Volksrepublik China einreisen.

Wie beantrage ich ein chinesisches Visum und welche Dokumente benötige ich?

Antragsteller müssen ihren Antrag bei der chinesischen Botschaft oder dem chinesischen Konsulat in jenem Land einreichen, in dem sie normalerweise oder legalerweise wohnhaft sind.

Alle Antragsteller benötigen folgende Dokumente:

1. Ein gültiger Passport. Es müssen freie Visa-Seiten verfügbar sein. Seiten für Abänderungen und Ergänzungen können nicht als Visum-Seite benutzt werden. Der Passport muss noch mindestens 6 Monate gültig sein.

2. Ein komplett ausgefüllter, vom Antragsteller unterschriebener Visumsantrag. Visaanträge für Kinder können von den Eltern oder dem Vormund unterschrieben werden.

3. Ein aktuelles Passportphoto, angehängt an den Visumsantrag. Kopierte Photos oder digitale Photos, die auf normalem Papier ausgedruckt wurden, werden nicht akzeptiert.

Botschaften

Deutsche Botschaft in China

Botschaft der Volksrepublik China, Berlin

Schweizer Botschaft in Peking

Botschaft der Volksrepublik China, Bern

Österreichische Botschaft, Peking

Botschaft VR China, Wien

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Hiddenchina.net GmbH gibt keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben auf dieser Seite und übernimmt keine Verantwortung für etwaige Folgen. Bitte kontaktieren Sie die chinesische Botschaft oder das chinesische Konsulat Ihres Landes für die aktuellsten Informationen.

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